Während der Bundestag den Zugriff auf gespeicherte Daten grundsätzlich auf die Erteilung von Auskünften für hoheitliche Zwecke beschränken will, drängen die Länder darauf, die Daten auch Rechteinhabern zur Verfügung zu stellen. Diese sollen einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern erhalten, also ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft die Daten von Internetnutzern bei deren Providern abfragen können. [...]golem.de: Erhalten Rechteinhaber Zugriff auf Vorratsdaten?
Der Bundestag argumentiert dabei wie die Rechteinhaber: Es gehe darum, eine große Zahl von potenziellen Rechtsverletzern nicht in unnötiger Weise zu kriminalisieren und die Staatsanwaltschaften zu entlasten.
[via Spreeblick]
Letztendlich sind wir vielleicht gar nicht soweit davon entfernt, dass hier ähnlich wie bei der Videoüberwachung argumentiert wird: Vorgeblich geht es um "Sicherheit", und dass man Verbrechern das Handwerk legen müsse. Der eigentlich intendierte Effekt ist aber die Verhaltens- und im weitesten Sinne auch Bewusstseinskontrolle einer breiten Masse. Die Bürger müssen schliesslich Kunden und passive Komsumenten bleiben. Oder werden. Und die Wähler machen auch noch eifrig mit. Wofür ham wir denn schliesslich ne Demokratie.
Tags: Ueberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Internet.
