IP-Speicherung für 7 statt 80 Tage

21. Februar 2007 - 19:19 Uhr - Moe
"Die T-Com wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden", wird der T-Com-Sprecher zitiert. Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren, in dem sich ein T-Online-Kunde gegen seinen Provider mit der Ansicht durchsetzte, bei einem per Flatrate surfenden Nutzer sei die Speicherung von Verbindungsdaten und IP-Adressen zur Rechnungsstellung nicht nur überflüssig, sondern sogar rechtswidrig.
[via Spiegel Online: IP-Adressenspeicherung nur noch für sieben Tage]

Kann mir jemand diesen Zusammenhang erklären: Da die IP-Speicherung rechtswidrig sei, speichert die T-Com die Daten also "nur" noch für 7 Tage..? Also ich finds ja durchaus gut, dass es keine 80 Tage mehr sind - aber der Zusammenhang zu dem genannten Urteil erschliesst sich mir nicht. Was wohl auch daran liegen könnte, dass ich das Urteil nicht im Wortlaut kenne. Ich nehme an, SpOn hat das etwas verkürzt dargestellt.

3 Kommentare:

  1. Olaf schrieb:
    Lt. Urteil ist eine Speicherung kompl. überflüssig.
    Das Speichern von 7 Tagen ist lt.
    "Und die Speicherung für sieben Tage erfolge "ausschließlich zum Schutz der Internet-Zugangsplattform und der Missbrauchsbekämpfung im Internet"."
    Ein Zitat von T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf.
    http://www.heise.de/newstic...

    Mein Arbeitgeber, Hansenet/Alice, speichert die Daten für 5 Tage.
    Wir nutzen diese um Spammer oder Virenschleudern sowie bei Angriffen auf die eigene Infrastruktur identifizieren zu können.
    # 21. Februar 2007 - 20:51 Uhr
  2. Pepino schrieb:
    ähhh, eine Speicherung für 80 Tage ist rechtswidrig... und eine Speicherung von 5 oder 7 Tagen ist dann weniger rechtswidrig?
    # 22. Februar 2007 - 11:26 Uhr
  3. Olaf schrieb:
    Nein, die ist aus meiner Privatensicht genauso rechtswidrig.
    Nur kenne ich auch den Bedarf bei Bösen Buben und Mädels mal einen ermahnenden Telefonanruf zu unternehmen. Oder, bei Virenschleudern, anrufen und Hilfe anbieten.

    Leider ergibt sich rechtlich die Lücke, dass wenn Daten in irgendeiner Art und Weise gespeichert werden, diese den Behörden auch übermittelt werden müssen wenn sie vorhanden sind.

    Für Angriffe auf unser Netzwerk reicht es i.d.R. die aktuell vom Kunden benutzte IP ermitteln zu können (aktive Einwahl), gutes Monitoring sei dank.
    Für Spammer und Virenschleudern, wenn man sie effektiv abstellen will, benötigt man aber Hinweise von aussen. Die können sich allerdings "verspäten" so das ein direktes nachsehen ob derjenige der die IP grade hat auch zum Zeitpunkt des Auffälligwerden diese IP hatte.
    # 22. Februar 2007 - 12:03 Uhr

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