Update 17.11.: Hat sich zum Glück erledigt, da der Prüfer im Wahlpflichtfach sehr hilfsbereit war.
Meine mündlichen Diplom-Prüfungen sollen in der Zeit vom 24.11.-22.12. stattfinden. In der Zeit müssen vier Prüfungen mit insgesamt sieben Themen absolviert werden, also ca. eine Prüfung pro Woche. Nun sieht es aber so aus, dass mir zwei Prüfungstermine auf denselben Tag gelegt wurden. Darüber hinaus wurden mir dazu widersprüchliche Begründungen seitens des Prüfers und des Prüfungsamtes genannt, warum das denn so sei. Ausserdem hätte ich das angeblich auch schon vor Wochen mitgeteilt bekommen sollen. Doch als ob es ein Zufall wäre, erfuhr ich sowohl vom Prüfer als auch vom Prüfungsamt am selben Tag davon, nämlich erst vorgestern.
In der Prüfungsordnung steht leider nichts dazu, so dass ich davon ausgehen muss, dass dies völlig legitim ist. Zwar habe ich den Hinweis gefunden, dass man eine Prüfung einmal wiederholen kann, wenn man eine nicht ausreichende Leistung erbringt. Ich könnte also eine der beiden Prüfungen, die am selben Tag sind, antreten und einfach durchfallen. Diese muss dann aber nach mindestens vier und höchstens zwölf Monaten wiederholt werden, so dass ich damit ins nächste Semester rutschen würde und Studiengebühren zahlen müsste. Das geht also auch nicht, und damit ist es mein Pech. Ich muss mir da wohl schon einen Termin aussuchen, wo Prüfer samt Beisitzer Zeit haben. Und da stehen, aus welchen Gründen auch immer, nur drei Termine zur Wahl, auf denen ich zwei der vier Prüfungen unterbringen muss, auch wenn ich an zwei Tagen davon bereits die beiden anderen Prüfungen habe.
Doppeltermine bei den mündlichen Prüfungen
13. November 2005 - 08:58 Uhr - Moe12 Kommentare:
Kommentare werden moderiert und vor der Veröffentlichung manuell geprüft.

Hau rein, wünsche Dir Glück.
Das ist typisch Uni. Ich kann von ähnlichen Erfahrungen in meinem Studium berichten und meine Studienfreunde genauso (Außer die BWLer mit ihrem vorgeplanten Studium).
Leider bist Du als Student immer das schwächste Glied, auch wenn Dein Anliegen absolut berechtigt ist.
Ich selbst bin einmal von Instanz zu Instanz gelaufen, um etwas absolut (und ersichtlich) Unlogisches aufzuklären, doch keiner glaubte mir bzw. fühlte sich zuständig.
Ich bin so lange hin und her gelaufen, bis eine Sekretärin eines zuständigen Professors, der ich die Sache schilderte, ein Einsehen hatte und bei einer anderen Stelle anrief und mein Anliegen nochmal vortrug. Ihr glaubte man und dann konnte endlich alles in geordneten Bahnen laufen.
Allerdings war der Umfang entsprechend schmal. Insgesamt zwei Stunden (1 für das Hauptfach und zwei halbe für die Nebenfächer, keine Klausur!). Dafür hatte man durchschnittlich 4 + 3 + 3 Themenbereiche, in denen man sich zugleich fit zeigen musste.
So ändern sich die Zeiten.
Naja, auf jeden Fall viel Glück.