Lauschangriff

16. Juni 2005 - 11:13 Uhr - Moe
Die rot-grüne Koalition und die Union haben sich gegen den Willen der FDP endgültig auf eine Neuregelung des so genannten Lauschangriffs geeinigt. Damit können die Ermittlungsbehörden in Deutschland zur Verfolgung der organisierten Kriminalität und schwerer Straftaten Wohn- und Geschäftsräume auch weiterhin mit Abhör-Wanzen oder Richtmikrofonen akustisch überwachen.
Die Welt: Rot-Grün einigt sich mit der Union über "Lauschangriff"

Der Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert den gestern im Bundestag geschlossenen Kompromiss zum Großen Lauschangriff. Peter Schaar bedauerte, dass bei dem gestern im Vermittlungsausschuss zur Neuregelung des so genannten Großen Lauschangriffs getroffenen Kompromiss die akustische Wohnraumüberwachung bei mehr Straftaten zulässig sein soll als in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen war.
de.internet.com: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Kompromiss zum Großen Lauschangriff

Die FDP kündigte an, sie werde Entwurf im Vermittlungsausschuß nicht zustimmen. Der Kompromiß enthalte kein absolutes Überwachungsverbot für Gespräche, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung berührten, kritisierte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Rainer Funke.
Berliner Morgenpost: Große Koalition beschließt Lauschangriff

Der Einigung um die Neuregelung des Großen Lauschangriffs ist nach Informationen der 'Berliner Zeitung' (Donnerstagsausgabe) ein heftiger Streit in der rot-grünen Koalition vorausgegangen. Die Grünen hätten nicht mittragen wollen, dass künftig auch die Wohnungen von Verdächtigen, die als Hintermänner von kriminellen Vereinigungen angesehen werden, verwanzt werden können.
de.internet.com: Rot-Grün drohte Koalitionskrise wegen Großen Lauschangriffs

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