Neues Mediengesetz in Österreich: Impressumspflicht für Weblogs

20. Mai 2005 - 13:16 Uhr - Moe
Österreich meint unter anderem auch Weblogs regulieren zu müssen, und macht vor, was auch bald auf uns in Deutschland zukommen könnte:
Strengere Regeln für Weblogs und Co.
Mit 1. Juli tritt das neue Mediengesetz in Kraft. Die Novelle hat vor allem für private Website-Betreiber weit reichende Folgen. Egal ob Weblog, Online-Fotogalerie oder Kinderseite, künftig muss ausnahmslos jeglicher Online-Auftritt über ein Impressum samt Namen und Wohnort verfügen. Weblogs fallen als "meinungsbildende Medien" gar unter noch strengere Regeln.
Weiterlesen bei orf.at.

Abzuwarten bleibt natürlich, ob und wie das umgesetzt wird, und ob sich Widerstand formiert. Als BloggerIn kann man das ja kaum tatenlos so hinnehmen. Ich persönlich finde es zwar ganz gut, wenn in einem Weblog ein Realname angegeben ist. Aber das sollte man als BetreiberIn doch bitte selbst entscheiden dürfen.

8 Kommentare:

  1. Sanníe schrieb:
    Nach Meinung von Experten haben wir diesen Zustand doch schon lange:
    http://blat.antville.org/st...
    # 20. Mai 2005 - 14:11 Uhr
  2. leteil schrieb:
    Da fallen mir die überspannten "Blogrebellen" ein, die, als sie mal gepiekt wurden, verkündeten: "wir wissen, wo ihr wohnt."
    # 20. Mai 2005 - 14:25 Uhr
  3. ami schrieb:
    ouha .. bedenklich. aber irgendwie leider nachvollziehbar: die kontroll-freaks sind dran und wittern das thema .. endlich tut mal jemand "was für den verbraucherschutz". wie könnte "formierter widerstand" deiner meinung nach aussehen?
    # 20. Mai 2005 - 14:54 Uhr
  4. MatzeNr2000 schrieb:
    Ich weiß, ich begebe mich auf dünnes Eis, aber schon mal daran gedacht, dass so etwas auch Sinn machen kann? Erst einmal weil Österreich endlich mal eine einheitliche Regelung auf den Weg bringt (Deutschland kriegt sowas ja nicht mal bei Wichtigerem auf die Reihe), aber auch aus anderen Gründen?

    Nehmen wir einmal an, ihr werdet auf einer Webseite oder in einem Blog aufs Übelste beschimpft und beleidigt - und der Betreiber hat in weiser Voraussicht _kein_ Impressum veröffentlicht. Wohin dann mit dem Gerichtsbescheid? Klar, man muss nicht wegen jedem Scheiß vor Gericht, aber irgendwo hat jeder Spaß auch ein Ende. Und solche Gerichtspost o.Ä. wird (noch) nicht per E-Mail zugestellt. In diesem Fall müsste man einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand bei der Ermittlung des Urhebers dieser Beleidigungen einsetzen, und das steht in keinem(!) Verhältnis zu möglichen Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüchen.

    Ausserdem muss man ja auch nicht seinen Wohnort angeben, es besteht auch die Möglichkeit, für solche Zwecke ein Postfach zu mieten. Der Sinn einer Adressangabe ist einzig und allein die unkomplizierte Zustellung von offizieller Post. Und dafür reicht schon ein Postfach. Bei strafrechtlich relevanten Inhalten würde so oder so mehr Arbeit investiert, da ist ein Impressum irrelevant.
    # 20. Mai 2005 - 15:19 Uhr
  5. ck schrieb:
    Hier in Washington wurde bei einer Veranstaltung mit dem Chef des Secret Service von Ministerialbeamten deutlich erklaert, dass die anonyme Rede Gold wert ist und geschuetzt bleiben muss. Die Demokratie haengt von ihr ab.
    Andererseits wird in diesem relativ datenschutzfreien Land von denselben Leuten gesagt, dass man private Daten niemals Unvertrauten und erst recht nicht der Weltoeffentlichkeit freigeben darf, weil man sich automatisch in die Faenge der organisierten Kriminalitaet begaebe.
    Man kann nicht alles glauben, was aus den USA kommt, aber in diesen Punkten ist die Einstellung meiner Ansicht nach gesuender. Derselbe europaeische Verbraucher, der angeblich geschuetzt werden soll, soll sich per Impressumspflicht den Haien vorwerfen? Zur Bequemlichkeit etwaiger Klaeger, die andere Ansichten vertreten? Sollte man dann nicht auch die Kneipen- und Stadienbesucher mit Namen und Anschrift erfassen, bevor sie ihren Mund aufmachen?
    # 20. Mai 2005 - 22:26 Uhr
  6. Moe schrieb:
    @ck: full ack. gerade wenn es juristische perversionen wie diese abmahnwellen die durchs web schwappen gibt, halte ich die *pflicht* zum impressum bei privatpersonen für kontraproduktiv, selbst wenn ich persönlich nichts dagegen habe, hier meine adresse anzugeben. also mal abgesehen vom whois bei domainnamen, was domain-eigner ja sowie identifiziert und völlig ausreichen sollte.
    # 20. Mai 2005 - 23:05 Uhr
  7. Moe schrieb:
    ...abgesehen davon, dass es sich hierbei ja anscheinend für weblogs nicht auf die impressumpflicht beschränkt, und das ist neu.
    # 20. Mai 2005 - 23:06 Uhr
  8. uklars schrieb:
    Die Impressumspflicht ist ja wohl das harmloseste, was sich ändert. Lest doch mal die gesamte Novelle durch, bevor ihr an einem Punkt haften bleibt.
    # 21. Mai 2005 - 09:45 Uhr

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