Impressum im Weblog?

21. April 2005 - 12:29 Uhr - Moe
Die Frage, ob man in seinem Weblog ein Impressum braucht oder nicht ist zwar nicht neu, scheint aber dennoch nicht definitiv beantwortet zu sein. Unlängst erschien der Artikel Weblogs – Impressum beim Online-Journal? bei domain-recht.de, und dort heisst es:
Weblogs brauchen ein Impressum. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 2 MDStV und gegebenenfalls aus § 6 TDG. Denn bei Weblogs handelt es sich ganz überwiegend um "Mediendienste", weil sie inhaltliche Angebote, bei denen die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, darstellen. Da sie auch, selbst wenn rein privat genutzt, geschäftsmäßig betrieben werden – bei der Geschäftsmäßigkeit kommt es auf die Ernst- und Dauerhaftigkeit an, nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht, die dem Begriff "gewerblich" zuzuordnen ist – kommt man nicht umhin, dem eigenen Weblog ein Impressum hinzuzufügen.
Zwar habe ich hier nun mal eine Erklärung, was "geschäftsmässig" denn heissen soll (ich hatte mich das schonmal in der German Bloggers Group gefragt), aber stimmt das auch so? Irgendwie hört es sich ziemlich haarsträubend an, daß alles, was man einigermassen ernsthaft betreibt "geschäftsmässig" sei. Andererseits laufen ja immer mehr Leute durch die Gegend, die beispielsweise StudentInnen, PatientInnen oder Arbeitslose als KundInnen bezeichnen, von daher würde das ja in den allgemeinen Ökonomisierungswahn reinpassen. Aber bevor ich abschweife, zurück zum Thema:

In der FAQ zum Webimpressum der Kanzlei Härting wird der Begriff "geschäftsmässig" etwas anders verstanden:
3. Wann liegt ein geschäftsmäßiger Teledienst vor?
Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus.
Also bleibt mir nun erstmal festzuhalten: Geschäftsmässige Dinger brauchen auf jeden Fall ein Impressum, auch Juristen sind sich nicht immer einig, was geschäftsmässig denn nun heisst, und als Privatperson ist man (vom juristischen Aspekt her) wohl auf jeden Fall besser dran, wenn man eines hat.

Die Jurastudentin hingegen meint, das sei aber nicht so wild, und man müsse als Privatmensch keines haben:
Ich werde auch weiterhin un"impressed" bleiben, und ich denke, es sollte sich keiner beängstigen lassen und nur deshalb ein Impressum veröffentlichen, obwohl ihm um die persönliche Sicherheit bange ist. Sollte mich jemals jemand abmahnen, werde ich mich wehren. Und sollte jemand anderes abgemahnt werden, würde ich vorschlagen, dass die privaten Weblogger eine Spendenaktion starten, damit die Sache bis zum Ende rechtlich ausgefochten werden kann. Ich sehe realistische Gewinnchancen für Privatpersonen.
Anscheinend spielt es dabei keine Rolle, ob man mit seinem Weblog unter anderem auch Geld verdient, denn anders kann ich mir die Google-Ads in ihrem Weblog dann nicht erklären. Ich dachte immer, das sei wohl mal ein grundlegendes Unterscheidungskriterium, aber man lernt nie aus. Müsste ich als Blogger demnach erst eine Firma haben, damit man mir ein geschäftsmässiges Treiben unterstellen kann?

Grundsätzlich würde ich aber auf jeden Fall empfehlen, auf dem Weblog zumindest ein Mailformular einzubauen oder seine Email-Adresse anzugeben. Denn so bleibt den Lesern (falls man wissentlich oder auch unwissentliche irgendwessen Rechte verletzt hat) zumindest die Möglichkeit, erstmal persönlich Kontakt aufzunehmen und eine Angelenheit eventuell unbürokratisch zu klären. Ich bin teilweise erstaunt, wieviele Blogs mit einer eigenen Domain keinerlei Möglichkeit bieten, den/die AutorIn zu kontaktieren. Die Kommentarfunktion kann das nicht ersetzen.

Ich persönlich denke, daß ein Impressum nicht schaden kann. Ich hoffe mal, ich muss mich (im Großen und Ganzen! ;-) für das was ich hier so reinschreibe nicht schämen, also darf man ruhig auch wissen wer ich bin, wenn mans denn unbedingt wissen will.

18 Kommentare:

  1. kiesow schrieb:
    ich mag mich irren, aber die sogenannte "herrschende meinung" geht wohl davon aus, das unter geschäftmässig tatsächlich alles verstanden wird, was auf dauerhaftigkeit angelegt ist.
    # 21. April 2005 - 13:19 Uhr
  2. karsten schrieb:
    ich hab das impressum bei mir rausgenommen, nur name usw. ist drin. der rest interessiert mich nicht richtig. find es nur wichtig, dass ein leser oder wer sonst auch immer einen ansprechpartner erkennen und diesen auch erreichen kann
    # 21. April 2005 - 14:53 Uhr
  3. Moe schrieb:
    @karsten: also wenn Du mich fragst, dann ist das auf Deiner "About"-Seite ein Impressum. Denn Du gibtst Deinen Realname, eine Email-Adresse und Deine Postanschrift an. Mehr braucht man meines Wissens nach als Privatmensch schon mal auf gar keinen Fall.
    # 21. April 2005 - 15:24 Uhr
  4. karsten schrieb:
    ok, ich denke aber nicht dass die angabe von namen usw. ausreicht. denke mal die rechtlichen hinweise müssten noch rein damit es dann als impressum anzusehen ist
    # 21. April 2005 - 15:26 Uhr
  5. Thomas Wanhoff schrieb:
    Ich denke, wenn man sich schon berufen fühlt, seine Sicht der Welt, der Dinge und allen Überhaupts allen anderen Planetenbewohnern mitzuteilen, dann sollte man auch die Traute haben, dazu zu stehen. Wenn man mal die Moral und Höflichkeit und nicht die Gesetze als Grundlage nimmt, dann erübrigt sich eine Diskussion.
    # 21. April 2005 - 15:27 Uhr
  6. karsten schrieb:
    da stimm ich dir voll zu. ich denke aber trotzdem, dass es rechtlicherseits eine klärung geben müsste
    # 21. April 2005 - 15:34 Uhr
  7. Moe schrieb:
    > Wenn man mal die Moral und Höflichkeit und nicht die Gesetze als Grundlage nimmt

    Das würde aber eine allgemeingültige Definition der Begriffe "Moral und Höflichkeit" voraussetzen..
    # 21. April 2005 - 16:08 Uhr
  8. Dave schrieb:
    Nochmal zum Begriff 'geschäftsmäßig': Moe, wieso Ökonomisierungswahn? Ist es nicht eher so, daß 'geschäftsmäßig' in der juristischen Sprache die ökonomische Bedeutung, die es in der Umgangssprache besitzt, nicht hat? Dafür hat man eben den Begriff 'gewerblich'.
    Z.B. werden ja auch 'radikal' und 'extrem' (politisch) häufig synonym verwendet, was sie aber in der juristischen Fachsprache nicht sind.
    (Siehe: http://www.verfassungsschut... unter "Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch?")
    # 21. April 2005 - 16:52 Uhr
  9. kiesow schrieb:
    @Thomas: richtig, man sollte zu seinen aussagen stehen. absolut kein widerspruch. wenn man dann aber hört, das weblogs kostenpflichtig abgemahnt werden, weil sie bei einem wort nicht genau aufgepasst haben, dann überlegt man sich das ganze halt doch wieder.
    das hat dann nichts damit zu tun, das man nicht zu seinen aussagen steht. der abmahnwahn ist nur zur zeit sehr radikal.
    ja ich weiss, hat man kein impressum, dann wird halt denic gefragt und erst man gleich zweimal abgemahnt.
    # 21. April 2005 - 17:31 Uhr
  10. jo schrieb:
    Ich mache es kurz und verweise auf http://fx3.org/faq/impressu...

    "Geschäftsmäßig" meint nunmal nicht "kommerziell", sondern einfach nur "nachhaltig" im Sinne von dauerhaft und immer mal wieder mal.

    Im Grunde also fast schon die Definiton von Blog (Ja, nicht wenige der deutschen "A-Blogger" haben da ein nicht unwesentliches juristisches Problem am Bein).

    Die "Jurastudentin" irrt damit nach herrschender Meinung. Macht aber nix, gibt ja genug Berufe im Dienstleistungssektor.
    # 21. April 2005 - 23:27 Uhr
  11. Jurastudentin schrieb:
    Bei GoogleAds kann man sich als Privatperson oder Firma anmelden. Ich bin dort als Privatperson gemeldet, ich betreibe kein Geschäft. Nach der Lizenz von MovableType wird ebenfalls ausgeschlossen, dass man geschäftstätig ist, wenn man GoogleAds auf seiner Website laufen hat. Darüber kann man also wohl ebenfalls streiten.

    Mein Hauptgrund, warum ich daran Zweifel habe, dass man als Privatperson zu einem Impressum verpflichtet werden kann, ist, dass man als Privatperson seine Wohnanschrift veröffentlichen muss, während jede Firma dazu berechtigt ist, ihren Firmensitz anzumelden. Müssten ein Geschäftsführer und seine Mitarbeiter, die auf der Internetseite Texte veröffentlichen, allesamt ihre Privatanschriften veröffentlichen, wären sie wohl auch nicht von der Impressumspflicht angetan.

    Die herrschende Meinung interessiert mich nicht. Aber es muss ja jeder wissen, ob er sich wider Sinn, Zweck und Vernunft zu einer angeblichen Pflicht hinreißen lässt, obwohl nicht eindeutig entschieden ist, ob die Pflicht überhaupt besteht. Man sagt idR, man solle vorsichtig sein mit der Vergabe der persönlichen Anschrift an Fremde - andererseits soll man sich mit dem Impressum der Gefahr aussetzen, dass wahllos jeder Einblick in eine Privatanschrift erhält. Wer diese Unvernunft nicht in Frage stellt, hat wahrscheinlich neben der Wohnungtür einen Waffenschrank stehen und einen großen Garten.
    # 22. April 2005 - 13:05 Uhr
  12. Moe schrieb:
    Danke für Deine Ausführungen. Dass Google da zwischen kommerziell und privat differenziert, wusste ich nicht. Aber eigentlich ists logisch, ich glaube die deutschen Werbe-Dinger machen das auch so, oder?

    Und dass vorauseilender Gehorsam grundsätzlich nicht unbedingt sein muss, würde ich auch erstmal so sehen. ;-)

    Bei BloggerInnen mit eigener Domain erübrigt sich die Frage nach einem Impressum irgendwie insofern, daß eh jeder nachsehen kann auf wen die Domain gereggt ist. Von daher gebe ich für meinen Teil meine Adresse in meinem Blog an, weil man sie eh rauskriegen kann, und mein Realname bekannt ist.

    Bei Leuten die bei einem Weblog-Hoster bloggen würde ich eigentlich mal erwarten, daß es zunächst reicht, wenn der Hoster selbst über ein Impressum verfügt. Also ich stelle jetzt erst einmal fest, daß die Angelegenheit anscheinend in der Tat noch immer nicht 100%ig klar ist. Naja, solange sich niemand an einer Abmahnwelle versucht bleibt es ja zum Glück eine akademische Frage.

    Ach ja, bislang habe ich nicht den Eindruck, daß es ein Fehler war, meine Adressdaten anzugeben. OK, ich habe schon 2mal wirklich *sehr* seltsame Post bekommen, aber auch einige Briefe, Grußkarten oder Bücher als Rezensionsexemplar, die mich wirklich gefreut haben.

    Nich ganz so lustig sind die Fake-Anrufe auf meinem Handy, aber wirklich oft passiert auch das nicht, und auch hier überwiegen die sinnvollen Anrufe. Also wenn man mal Anrufe von Leuten die schon immer mal was über Wikis wissen wollten mal noch zu den sinnvollen rechnet. ;-)

    Aber ich hab ja auch gut reden, ich bin ein Kerl.
    # 22. April 2005 - 16:19 Uhr
  13. Jurastudentin schrieb:
    In einem anderen Eintrag habe ich auch persönliche Gründe genannt, weshalb ich meine Daten nicht für jedermann greifbar und per Klick über die Suchmaschine auffindbar auf der Internetseite veröffentlichen möchte:

    http://www.shice.biz/000788...

    Du sagst, da man deine Adresse sowieso per WhoIs rausfinden kann, siehst du nicht, warum du sie nicht gleich auch auf deiner Seite veröffentlichen solltest.

    Ich mache den Umkehrschluss und sage mir - warum soll ich meine Daten auf der Internetseite veröffentlichen, wenn man sie sowieso per WhoIs herausfinden kann? Wer mich abmahnt, wird damit den Beweis führen, dass ich nicht anonym bin, nur weil ich meine Adresse nicht auf meiner Internetseite veröffentliche.

    Ich stehe übrigens trotzdem zu allem, was ich veröffentliche, auch wenn mein echter Name nicht überall steht, sondern nur mein "Nick". :)
    # 22. April 2005 - 20:09 Uhr
  14. Markus schrieb:
    Fragen wir mal in die andere Richtung: Was passiert/sind die Sanktionen/Folgen, wenn man kein Impressum hat?
    # 25. April 2005 - 11:07 Uhr
  15. Moe schrieb:
    @Markus: Naja Du gehst das Risiko eines Abmahnungsversuchs ein und kannst Dir dann entweder überlegen ob Du zahlst, oder ob Du das juristisch klären lässt. Mir ist aber kein solcher Fall hierzulande bekannt.
    # 25. April 2005 - 14:09 Uhr
  16. Lucomo schrieb:
    Vielleicht noch interessant bezüglich dieser Diskussion:

    http://www.shice.biz/000788...

    Dieser Artikel im Weblog Shice Biz macht darauf aufmerksam, dass das Bereitstellen (!) eines Impressums für eine Privatperson mit ernstzunehmenden Risiken verbunden ist.

    Interessant auch, was das German American Law Journal links in ihrer Navigationsleiste unter "Erpressum" schreiben: "Da ein Impressumszwang den US-Ordre Public verletzt, nach dem der Schutz vor Identitätsdiebstahl ein höherrangigeres Rechtsgut als eine dem Mißbrauch ausgesetzte Kontaktangabe darstellt, und den Ersten Verfassungszusatz verletzen würde, andererseits mancher Nicht-US-Leser auf ein Impressum hofft, hier eine Kontaktergänzung zur FAQ/Info-Seite..."

    Daraus wird deutlich: In den USA wäre eine allgemeine Impressumspflicht sogar rechtswidrig, weil die in einem Impressum veröffentlichten persönlichen Daten dem Missbrauch ausgesetzt sind und denjenigen, der da veröffentlicht, Gefahren aussetzt.

    Im Sinne des Schutzes der freien Meinungsäußerung wäre eine allgemeine Impressumspflicht also gerade nicht zu empfehlen, da Privatpersonen, die sich nicht hinter der Anschrift einer Redaktion "verstecken" können, durch eine allgemeine Impressumspflicht benachteiligt wären.

    Bleibt also zu hoffen, dass dieses Wort "geschäftsmäßig" nicht so gummiartig weit ausgelegt werden kann, dass aus der Impressumspflicht in Deutschland tatsächlich eine allgemeine Impressumspflicht für jeden folgt, denn die ungefährdete freie Meinungsäußerung erscheint mir wichtiger als der Schutz kommerzieller Interessen. Auch wenn das Wort "geschäftsmäßig" nicht gleichzusetzen ist mit "gewerblich", so ist das Thema "Impressum" dennoch beheimatet im Wettbewerbsrecht.
    # 30. April 2005 - 16:30 Uhr
  17. Subercasaux schrieb:
    Auf jeden Fall ist es Sinnvoll ein komplettes Impressum zu haben. Es gibt leider immer mehr Abzocker, die mit Abmahnungen versuchen Geld zu schinden, und es haben schon einige Leute in D deshalb bezahlt, weil ihre rechtschutzversicherung Presserechtliche Dinge nicht bertreten will, obwohl bisher wohl vor Gericht immer "nur" eine Unterlasseung herausgekommen ist , + Gerichtskosten. Eine gute Info dazu gibts auch hier:
    http://domains.freecity.de/...
    # 12. Juni 2005 - 18:00 Uhr
  18. rollblau schrieb:
    Ganz spät möchte ich eine negative Erfahrung mit dem Impressum hinzufügen. Ich schreibe in einer Weblog - Community. Hier hatte sich zeitweilig ein Spammer und Ruhestörer angesiedelt, der andere mit Morddrohungen überschüttete, Kommentare mit tausenden von Kommentaren zuspammte. Auch ich wurde als Opfer auserkoren. Da ich ihn in meinem Weblog komplett ignorierte (Kommentare und GB sind moderiert), hat er in den letzten Tagen anscheinend eine Alternative gefunden, seinem Drang freien Lauf zu lassen : Er benutzte meine Impressumsdaten und bestellte Waren im Wert von 30 Euro beim Orion - Versand (Erotik - Versender). Dank des Fernabsatzgesetzes ist die Rückgabe zwar möglich, aber es bedarf ja dennoch eines gewissen Aufwandes und Ärgers. LG rollblau
    # 01. April 2006 - 14:11 Uhr

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