Weblogs brauchen ein Impressum. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 2 MDStV und gegebenenfalls aus § 6 TDG. Denn bei Weblogs handelt es sich ganz überwiegend um "Mediendienste", weil sie inhaltliche Angebote, bei denen die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht, darstellen. Da sie auch, selbst wenn rein privat genutzt, geschäftsmäßig betrieben werden – bei der Geschäftsmäßigkeit kommt es auf die Ernst- und Dauerhaftigkeit an, nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht, die dem Begriff "gewerblich" zuzuordnen ist – kommt man nicht umhin, dem eigenen Weblog ein Impressum hinzuzufügen.Zwar habe ich hier nun mal eine Erklärung, was "geschäftsmässig" denn heissen soll (ich hatte mich das schonmal in der German Bloggers Group gefragt), aber stimmt das auch so? Irgendwie hört es sich ziemlich haarsträubend an, daß alles, was man einigermassen ernsthaft betreibt "geschäftsmässig" sei. Andererseits laufen ja immer mehr Leute durch die Gegend, die beispielsweise StudentInnen, PatientInnen oder Arbeitslose als KundInnen bezeichnen, von daher würde das ja in den allgemeinen Ökonomisierungswahn reinpassen. Aber bevor ich abschweife, zurück zum Thema:
In der FAQ zum Webimpressum der Kanzlei Härting wird der Begriff "geschäftsmässig" etwas anders verstanden:
3. Wann liegt ein geschäftsmäßiger Teledienst vor?Also bleibt mir nun erstmal festzuhalten: Geschäftsmässige Dinger brauchen auf jeden Fall ein Impressum, auch Juristen sind sich nicht immer einig, was geschäftsmässig denn nun heisst, und als Privatperson ist man (vom juristischen Aspekt her) wohl auf jeden Fall besser dran, wenn man eines hat.
Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus.
Die Jurastudentin hingegen meint, das sei aber nicht so wild, und man müsse als Privatmensch keines haben:
Ich werde auch weiterhin un"impressed" bleiben, und ich denke, es sollte sich keiner beängstigen lassen und nur deshalb ein Impressum veröffentlichen, obwohl ihm um die persönliche Sicherheit bange ist. Sollte mich jemals jemand abmahnen, werde ich mich wehren. Und sollte jemand anderes abgemahnt werden, würde ich vorschlagen, dass die privaten Weblogger eine Spendenaktion starten, damit die Sache bis zum Ende rechtlich ausgefochten werden kann. Ich sehe realistische Gewinnchancen für Privatpersonen.Anscheinend spielt es dabei keine Rolle, ob man mit seinem Weblog unter anderem auch Geld verdient, denn anders kann ich mir die Google-Ads in ihrem Weblog dann nicht erklären. Ich dachte immer, das sei wohl mal ein grundlegendes Unterscheidungskriterium, aber man lernt nie aus. Müsste ich als Blogger demnach erst eine Firma haben, damit man mir ein geschäftsmässiges Treiben unterstellen kann?
Grundsätzlich würde ich aber auf jeden Fall empfehlen, auf dem Weblog zumindest ein Mailformular einzubauen oder seine Email-Adresse anzugeben. Denn so bleibt den Lesern (falls man wissentlich oder auch unwissentliche irgendwessen Rechte verletzt hat) zumindest die Möglichkeit, erstmal persönlich Kontakt aufzunehmen und eine Angelenheit eventuell unbürokratisch zu klären. Ich bin teilweise erstaunt, wieviele Blogs mit einer eigenen Domain keinerlei Möglichkeit bieten, den/die AutorIn zu kontaktieren. Die Kommentarfunktion kann das nicht ersetzen.
Ich persönlich denke, daß ein Impressum nicht schaden kann. Ich hoffe mal, ich muss mich (im Großen und Ganzen! ;-) für das was ich hier so reinschreibe nicht schämen, also darf man ruhig auch wissen wer ich bin, wenn mans denn unbedingt wissen will.

Das würde aber eine allgemeingültige Definition der Begriffe "Moral und Höflichkeit" voraussetzen..
Z.B. werden ja auch 'radikal' und 'extrem' (politisch) häufig synonym verwendet, was sie aber in der juristischen Fachsprache nicht sind.
(Siehe: http://www.verfassungsschut... unter "Was ist der Unterschied zwischen radikal und extremistisch?")
das hat dann nichts damit zu tun, das man nicht zu seinen aussagen steht. der abmahnwahn ist nur zur zeit sehr radikal.
ja ich weiss, hat man kein impressum, dann wird halt denic gefragt und erst man gleich zweimal abgemahnt.
"Geschäftsmäßig" meint nunmal nicht "kommerziell", sondern einfach nur "nachhaltig" im Sinne von dauerhaft und immer mal wieder mal.
Im Grunde also fast schon die Definiton von Blog (Ja, nicht wenige der deutschen "A-Blogger" haben da ein nicht unwesentliches juristisches Problem am Bein).
Die "Jurastudentin" irrt damit nach herrschender Meinung. Macht aber nix, gibt ja genug Berufe im Dienstleistungssektor.
Mein Hauptgrund, warum ich daran Zweifel habe, dass man als Privatperson zu einem Impressum verpflichtet werden kann, ist, dass man als Privatperson seine Wohnanschrift veröffentlichen muss, während jede Firma dazu berechtigt ist, ihren Firmensitz anzumelden. Müssten ein Geschäftsführer und seine Mitarbeiter, die auf der Internetseite Texte veröffentlichen, allesamt ihre Privatanschriften veröffentlichen, wären sie wohl auch nicht von der Impressumspflicht angetan.
Die herrschende Meinung interessiert mich nicht. Aber es muss ja jeder wissen, ob er sich wider Sinn, Zweck und Vernunft zu einer angeblichen Pflicht hinreißen lässt, obwohl nicht eindeutig entschieden ist, ob die Pflicht überhaupt besteht. Man sagt idR, man solle vorsichtig sein mit der Vergabe der persönlichen Anschrift an Fremde - andererseits soll man sich mit dem Impressum der Gefahr aussetzen, dass wahllos jeder Einblick in eine Privatanschrift erhält. Wer diese Unvernunft nicht in Frage stellt, hat wahrscheinlich neben der Wohnungtür einen Waffenschrank stehen und einen großen Garten.
Und dass vorauseilender Gehorsam grundsätzlich nicht unbedingt sein muss, würde ich auch erstmal so sehen. ;-)
Bei BloggerInnen mit eigener Domain erübrigt sich die Frage nach einem Impressum irgendwie insofern, daß eh jeder nachsehen kann auf wen die Domain gereggt ist. Von daher gebe ich für meinen Teil meine Adresse in meinem Blog an, weil man sie eh rauskriegen kann, und mein Realname bekannt ist.
Bei Leuten die bei einem Weblog-Hoster bloggen würde ich eigentlich mal erwarten, daß es zunächst reicht, wenn der Hoster selbst über ein Impressum verfügt. Also ich stelle jetzt erst einmal fest, daß die Angelegenheit anscheinend in der Tat noch immer nicht 100%ig klar ist. Naja, solange sich niemand an einer Abmahnwelle versucht bleibt es ja zum Glück eine akademische Frage.
Ach ja, bislang habe ich nicht den Eindruck, daß es ein Fehler war, meine Adressdaten anzugeben. OK, ich habe schon 2mal wirklich *sehr* seltsame Post bekommen, aber auch einige Briefe, Grußkarten oder Bücher als Rezensionsexemplar, die mich wirklich gefreut haben.
Nich ganz so lustig sind die Fake-Anrufe auf meinem Handy, aber wirklich oft passiert auch das nicht, und auch hier überwiegen die sinnvollen Anrufe. Also wenn man mal Anrufe von Leuten die schon immer mal was über Wikis wissen wollten mal noch zu den sinnvollen rechnet. ;-)
Aber ich hab ja auch gut reden, ich bin ein Kerl.
http://www.shice.biz/000788...
Du sagst, da man deine Adresse sowieso per WhoIs rausfinden kann, siehst du nicht, warum du sie nicht gleich auch auf deiner Seite veröffentlichen solltest.
Ich mache den Umkehrschluss und sage mir - warum soll ich meine Daten auf der Internetseite veröffentlichen, wenn man sie sowieso per WhoIs herausfinden kann? Wer mich abmahnt, wird damit den Beweis führen, dass ich nicht anonym bin, nur weil ich meine Adresse nicht auf meiner Internetseite veröffentliche.
Ich stehe übrigens trotzdem zu allem, was ich veröffentliche, auch wenn mein echter Name nicht überall steht, sondern nur mein "Nick". :)
http://www.shice.biz/000788...
Dieser Artikel im Weblog Shice Biz macht darauf aufmerksam, dass das Bereitstellen (!) eines Impressums für eine Privatperson mit ernstzunehmenden Risiken verbunden ist.
Interessant auch, was das German American Law Journal links in ihrer Navigationsleiste unter "Erpressum" schreiben: "Da ein Impressumszwang den US-Ordre Public verletzt, nach dem der Schutz vor Identitätsdiebstahl ein höherrangigeres Rechtsgut als eine dem Mißbrauch ausgesetzte Kontaktangabe darstellt, und den Ersten Verfassungszusatz verletzen würde, andererseits mancher Nicht-US-Leser auf ein Impressum hofft, hier eine Kontaktergänzung zur FAQ/Info-Seite..."
Daraus wird deutlich: In den USA wäre eine allgemeine Impressumspflicht sogar rechtswidrig, weil die in einem Impressum veröffentlichten persönlichen Daten dem Missbrauch ausgesetzt sind und denjenigen, der da veröffentlicht, Gefahren aussetzt.
Im Sinne des Schutzes der freien Meinungsäußerung wäre eine allgemeine Impressumspflicht also gerade nicht zu empfehlen, da Privatpersonen, die sich nicht hinter der Anschrift einer Redaktion "verstecken" können, durch eine allgemeine Impressumspflicht benachteiligt wären.
Bleibt also zu hoffen, dass dieses Wort "geschäftsmäßig" nicht so gummiartig weit ausgelegt werden kann, dass aus der Impressumspflicht in Deutschland tatsächlich eine allgemeine Impressumspflicht für jeden folgt, denn die ungefährdete freie Meinungsäußerung erscheint mir wichtiger als der Schutz kommerzieller Interessen. Auch wenn das Wort "geschäftsmäßig" nicht gleichzusetzen ist mit "gewerblich", so ist das Thema "Impressum" dennoch beheimatet im Wettbewerbsrecht.
http://domains.freecity.de/...