... setzt eindeutige Zeichen.
Für Folterdrohungen lediglich Bewährungsstrafen zu verhängen
20. Dezember 2004 - 11:47 Uhr - Moe8 Kommentare:
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;-)
Ich verstehe nicht warum viele darin eine Schwächung des Folterverbots sehen? Letztendlich sind die Angeklagten doch für schuldig befunden worden. Dass Strafmaß wird schließlich nicht nur durch die Tat, sondern auch durch die äußeren Umstände festgesetzt.
Ich denke, dass diese Minimalstrafe ausdrückt, dass so etwas nicht noch einmal passieren darf. Sollte irgendein Polizist das anders interpretieren und sich darauf beziehen wird das Urteil bestimmt nicht so milde ausfallen.
Wäre das Urteil deutlich höher ausgefallen, dann wäre das doch indirekt ein Eingeständnis, dass wir ein Folterproblem haben. Und das glaube ich eigentlich nicht (abgesehen von den Bundeswehr fällen, bei denen ich jedoch deutlich höhere Urteile erwarten würde, sollte es zu Verfahren kommen).
http://www.spiegel.de/panor...
es geht in diesem fall nicht (allein), um eine lösung für das moralische dilemma, vor dem die richter - und daschner selbst - standen und einzelfallgerechtigkeit. ich denke, dass aus gründen der rechtshygiene folter bzw. ihre androhung härter geahndet werden sollte als mit einer geldstrafe zur bewährung.
dies meine ich nicht als veruetilung des menschen daschner oder von polizisten in ähnlichen situationen. vielleicht hätte ich in der selben situation ähnlich entschieden, wie daschner - aber danach müßte ich eben in den knast.