Für Folterdrohungen lediglich Bewährungsstrafen zu verhängen

20. Dezember 2004 - 11:47 Uhr - Moe
... setzt eindeutige Zeichen.

8 Kommentare:

  1. Kossatsch schrieb:
    Das war meines Wissens nur eine Geldstrafe und hängt somit noch tiefer. Das urteil ist ein gutes Argument im nächsten Prozess gegen die Meinungsfreiheit.
    ;-)
    # 20. Dezember 2004 - 13:24 Uhr
  2. René schrieb:
    Leider neigen Menschen dazu bei (Kriminal-)Themen die Kinder betreffen das Hirn abzuschalten. Da wird dann gerne mal nach Todesstrafe und Folter geschrien. Richter scheinen davon nicht ausgenommen zu sein. Ein gutes Argument warum direkte Demokratie auch schlecht sein kann.
    # 20. Dezember 2004 - 14:05 Uhr
  3. Marty schrieb:
    Rene.. meine Reden schon lange. Da wird man dann schnell als Täterschützer hingestellt.
    # 20. Dezember 2004 - 15:16 Uhr
  4. Malte schrieb:
    Das mit der Bewährung stimmt schon, nur wurde sozusagen die Geldstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Das nennt sich dann Verwarnung mit Strafvorbehalt. So sieht das jedenfalls aus.

    Ich verstehe nicht warum viele darin eine Schwächung des Folterverbots sehen? Letztendlich sind die Angeklagten doch für schuldig befunden worden. Dass Strafmaß wird schließlich nicht nur durch die Tat, sondern auch durch die äußeren Umstände festgesetzt.
    # 20. Dezember 2004 - 16:03 Uhr
  5. René schrieb:
    Das Urteil ist harmlos. Und genau das ist das Problem. Natürlich wurde er verurteilt, es war ja auch eindeutig, das er schuldig ist. Die geringe Strafe bedeutet aber für die Zukunft, dass es keineswegs gesichert ist dass nicht wieder mit Folter gedroht wird. Und was ist wenn ein Verantwortlicher auf die seltsame aber nicht unwahrscheinliche Idee kommt, tatsächlich auch Folter anzuwenden? Ob es dann auch nur eine Bewährungsstrafe gibt?
    # 20. Dezember 2004 - 16:30 Uhr
  6. Malte schrieb:
    Du kannst aber doch nicht eine hohe Strafe nur zur Generalprävention aussprechen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Herr Daschner solch eine Tat noch einmal begeht ist ja auch ziemlich gering in seinem neuen Verwaltungsposten. Von daher empfinde ich die Strafe als angemessen.

    Ich denke, dass diese Minimalstrafe ausdrückt, dass so etwas nicht noch einmal passieren darf. Sollte irgendein Polizist das anders interpretieren und sich darauf beziehen wird das Urteil bestimmt nicht so milde ausfallen.

    Wäre das Urteil deutlich höher ausgefallen, dann wäre das doch indirekt ein Eingeständnis, dass wir ein Folterproblem haben. Und das glaube ich eigentlich nicht (abgesehen von den Bundeswehr fällen, bei denen ich jedoch deutlich höhere Urteile erwarten würde, sollte es zu Verfahren kommen).
    # 20. Dezember 2004 - 18:40 Uhr
  7. Malte schrieb:
    Ein guter Artikel dazu:

    http://www.spiegel.de/panor...
    # 20. Dezember 2004 - 18:49 Uhr
  8. Markus Breuer schrieb:
    @malte: ich persönlich finde den artikel der von mir sonst sehr geschätzten gisela friedrichs nicht besonders "gut". ich verstehe nicht, wie sie sich dazu versteigen kann, wert darauf zu legen, dass Gäfgen "unter ärztlicher Aufsicht" schmerzen "zugefügt" werden sollten mit betonung auf "(keine Verletzungen, Red.)". eine beliebte moderne verhörmethode in gewissen staaten sind elektroden an hoden und prostata, die keine nachweislichen verletzungen hinterlassen. noch "moderner" und "effektiver" wären vielleicht elektroden direkt in die schmerzzentren im gehirn. keine "folter"?

    es geht in diesem fall nicht (allein), um eine lösung für das moralische dilemma, vor dem die richter - und daschner selbst - standen und einzelfallgerechtigkeit. ich denke, dass aus gründen der rechtshygiene folter bzw. ihre androhung härter geahndet werden sollte als mit einer geldstrafe zur bewährung.

    dies meine ich nicht als veruetilung des menschen daschner oder von polizisten in ähnlichen situationen. vielleicht hätte ich in der selben situation ähnlich entschieden, wie daschner - aber danach müßte ich eben in den knast.
    # 21. Dezember 2004 - 09:51 Uhr

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