... kommt man anscheinend auch mit einem Brief vom Anwalt: Unser Mandant wundert sich seit geraumer Zeit, dass seine Homepage www.seelenfarben.de nicht mehr bei Google gelistet ist. Bisherige Anfragen resultierten immer nur in der Auskunft, die Sache liege beim technischen Service. [...]
Unser Mandant müsste mangels vertraglicher Ansprüche gegen Google überlegen, ob er sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesrepublik Deutschland und an die Europäische Kommission wendet. Dies in der Hoffnung, etwas mehr Transparenz zu erzielen, als Google sie bislang gezeigt hat.
Am sinnvollsten wäre es allerdings, wenn Sie sich der Sache bevorzugt annehmen und dafür sorgen, dass www.seelenfarben.de wieder einen angemessenen Platz auf Ihrer Suchmaschine findet. Das ist natürlich eine Möglichkeit. Bemerkenswert erscheint mir, dass diesem Forums-Beitrag zufolge der Betreiber der besagten Domain die Löschung aus dem Index selbst verursacht hatte, indem er zwei Domains auf ein- und dieselbe Site aufschaltete - anstatt die eine Domain auf die andere weiterzuleiten. Dass Google bei identischen Inhalten unter mehreren Domains eine davon aus dem Index entfernt, finde ich nachvollziehbar. Fraglich bleibt, ob demnächst ein Run von SEOs auf Anwälte einsetzen wird. ;-)
In den Google-Index
04. November 2004 - 15:44 Uhr - Moe4 Kommentare:
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Mehr sag ich nicht.