0190 Anruf Spamming

11. April 2004 - 13:07 Uhr - Moe
Soeben hat mein Handy wieder nur einmal geklingelt, um mir eine gefälschte "Premium"-Nummer eines Anrufs in Abwesenheit anzuzeigen: +49190807238. Diese 01908-Nummer zurückzurufen würde mich als Vodafone-Kunde 1,99€ pro Minute kosten. Der Trick dieser Anrufspammer besteht nun also darin, es bei soviel Handys wie möglich nur einmal klingeln zu lassen, und dabei diese 0190-Nummer als angebliche Anrufnummer zu übermitteln. Damit wird die Nummer auf dem Handydisplay des Angerufenen als 'Anrufer in Abwesenheit' angezeigt. Wer nicht aufpasst oder sich von der internationalen Vorwahl in die Irre führen lässt und ahnungslos mal zurückruft, zahlt also ordentlich.
Die Nummer gehört laut der Suchmaschine der RegTP zur BT (Germany) GmbH & Co. OHG in München, welche sicherlich ab Dienstag bereitwillig alle Fragen genervter oder geschädigter Handy-BesitzerInnen telefonisch beantworten wird.

13 Kommentare:

  1. Meep schrieb:
    Was mache ich eigentlich falsch, wenn ich solchen Dreck noch nie bekommen habe? ;-)
    # 11. April 2004 - 13:18 Uhr
  2. Moe schrieb:
    vielelicht warst du schlau genug deine handynummer nich im web anzugeben? ;)
    # 11. April 2004 - 13:19 Uhr
  3. ix schrieb:
    irgendwann erwischt es jeden. die "grasen" auch ganze rufnummernblöcke auf gut glück ab. nicht im web angeben hilft also nicht unbedingt was...
    # 11. April 2004 - 14:03 Uhr
  4. Snip schrieb:
    Ich hatte vor ein paar Tagen das komische Erlebnis von einer "0800"-Nummer angerufen zu werden. Ein Klingeln.

    Was das nun sollte ist mir bis jetzt unklar, ich wollte aber lieber nicht zurueckrufen -- wer weiss welcher ueble Trick dahinter steht.
    # 11. April 2004 - 14:16 Uhr
  5. Meep schrieb:
    Ich muss auch jetzt widerrufen, soeben ist nämlich mein erster 0190-Spam ever eingetrudelt.
    # 11. April 2004 - 15:42 Uhr
  6. René schrieb:
    Ich hab schon meine Gründe warum ich unbekannte Nummern grundsätzlich nicht zurückrufe. Wenn es etwas wichtiges war, hätte die Person ja auf meine Mailbox sprechen können. Tut sie das nicht, ignoriere ich den Anruf.
    # 11. April 2004 - 19:08 Uhr
  7. thelogger schrieb:
    eine möglichkeit
    Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

    (bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw.)
    Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

    1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

    2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
    § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

    3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
    § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

    4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
    § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

    5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

    6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

    7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

    (Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
    Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
    §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Name)
    # 12. April 2004 - 20:55 Uhr
  8. Mike schrieb:
    Wo hast Du den Wisch denn her?
    Quellenangabe bitte.

    (Ich bin bei so juristischen Sachen immer sehr vorsichtig, denn oft schneidet man sich doch nur ins eigene Fleisch, wenn man so nen Text postet und der dann doch NICHT wasserdicht ist...)
    # 29. April 2004 - 15:30 Uhr
  9. Sanníe schrieb:
    Das ist der TFFFFF: http://www.schnappmatik.de/...

    Was ist schon wasserdicht.
    # 29. April 2004 - 16:19 Uhr
  10. Mescalito schrieb:
    Die ersten paar Punkte kannst du vergessen. Und zwar darum, weil du zwar das Recht hast zu erfahren, was für Daten über dich gespeichert werden. Allerdings kann der jenige, den du fragst für die Offenlegung dieser Daten Geld von dir verlangen (sowas wie ne Bearbeitungsgeführ). Die sollte natürlich auch nicht sonderlich hoch sein, aber trozdem ärgerlich, wenn neben den Daten gleich noch ne Rechnung kommt, gegen die du nix machen kannst. Was den Datenschutz generell angeht: Ein schreiben mit dem Aufruf zur sofortigen Löschung der Daten, die sich auf deine Person beziehen (nicht nur beim Anbieter selbst sondern auch bei evt. Dritten), dem Verweis auf das Datenschutzgesetz selbst und das Vorbehalten rechtlicher Schritte sollte eigentlich genug sein. So mache ich es jedes Mal, wenn ich irgendwelche Briefe für Statistik-Umfragen oder irgendwelche Werbeanrufe bekomme. Bis jetzt hat das immer gewirkt. Und wenn's mal nicht wirken sollte: wofür gibt's ne Rechtsschutzversicherung, die RegTP, den Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschutzverbände.... usw. ?

    Noch was obligatorisches: Man sollte vorsichtig sein mit Rechtsberatung, wenn man kein Anwalt o.ä.. Laut deutschem Recht ist das nämlich nur solchen Leuten erlaubt. Wenn man das als Privat-Person macht, macht man sich strafbar (soweit ich weis). Klingt komisch, is aber so.
    Deshalb noch'n Hinweis: Ich bin kein Anwalt o.ä. und deshalb geht bitte auf keinen Fall von der Richtigkeit meiner Angaben hier aus sondern sucht sie euch im Internet selbst zusammen.
    # 21. Juni 2005 - 07:01 Uhr
  11. Babyloner17 schrieb:
    Ich hab ne SMS bekommen ich soll die Nummer 01908/20507 um eine Sprachaufzeichnung für mich abzuhören ist das ne Verarsche?
    # 25. Juli 2005 - 12:09 Uhr
  12. Moe schrieb:
    klingt so, wa?
    # 26. Juli 2005 - 13:24 Uhr
  13. andreas schrieb:
    wie bekommt man den raus wer dahinter steckt ?

    Hier bekomme ich nur
    Diensterufnummern 0190

    Tragen Sie bitte die gesuchte Rufnummer (max. 6 stellig) ein
    und betätigen Sie dann den Schalter 'Absenden'.

    Rufnummer


    Keine Datensätze die ihren Suchkriterien entsprechen gefunden.
    Überprüfen Sie Bitte Ihre Eingabe


    Adresse:

    Keine Adressdaten verfügbar...
    # 30. November 2005 - 15:21 Uhr

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