Die Bürger von Thüringen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz müssen sich sogar darauf einstellen, dass ihre E-Mail-Konten künftig auch dann von der Polizei überwacht werden können, wenn keinerlei Verdacht gegen sie vorliegt. »Präventiv-polizeiliche Telekommunikationsüberwachung« heißt der einigermaßen revolutionäre Paragraf im Juristen-Sprech, den diese Länder ohne viel Aufhebens ins Landespolizeirecht aufgenommen haben. Er ermächtigt die Polizei nach richterlicher Anordnung, den Telefon- und E-Mail-Verkehr von völlig unschuldigen Bürgern anzuzapfen. Es reicht schon, wenn man unwissentlich in den Umkreis eines Terrorverdächtigen gerät; sei es als Nachbar, Mitbewohner, Arbeitskollege oder Sportsfreund.Die Zeit: Denn sie wissen, was wir tun (Jochen Bittner) [via bananajoe]
Siehe Neues Polizeigesetz in Hessen, GnuPG unter Windows: Verschlüsselung (fast) ganz einfach.

Nach dem alten Spruch "Alle Hesse sind Verbrecher ..." (weil sie fresse/klaue Äschebecher) ist ja eh jeder Hesse verdächtig. Oder: Hesse - Verbrecher - Messerstecher (oder so ähnlich).
Ich muss dem von Jochen Bittner zitierten Friedberger Forscher Recht geben, welcher da sagt, dass Freiheitsrechte schneller verloren sind als wieder zurück gewonnen. M.E. ist dieser Passus verfassungswirdrig und sollte schnellstens zurückgenommen werden.
Und gemäß meiner persönlichen Erfahrungen (Vater ist Polizeibeamter im Ruhestand) mit der polizeilichen Exekutive muss ich auch anmerken, dass das auch nur Menschen sind, welche mal so oder mal so sind eben. Um es mal so auszudrücken. Die sind sich da auch nicht alle grün. Und so kann es auch leicht vorkommen, dass die Hexenjagd aus dem MA und der frühen Neuzeit im Jahr 2005 Einzug hält. Mal wieder.