Studiengebühren in Hessen sind zwar verboten, und zur Einführung der Studiengebühren für LangzeitstudentInnen log uns der Wissenschaftsminister Udo Corts vor, er habe nicht vor allgemeine Studiengebühren einzuführen. Was bislang auch an der hessischen Verfassung scheitern würde. Nun sieht die Sache schon wieder ein bißchen anders aus: Hessens Wissenschaftsminister hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hochschulrahmengesetz der Bundesregierung begrüßt. Dadurch werde die Kompetenz der Länder in der Bildungspolitik gestärkt, der Bund sei von Karlsruhe erneut in die Schranken gewiesen worden. Die hessische Landesregierung werde in einem Gutachten prüfen lassen, ob die Einführung von Studiengebühren in Hessen verfassungsrechtlich erlaubt ist, sagte Corts der FR. Ein paar Anhänger hat er mit dieser Idee auch schon gefunden: Die Universitäts-Präsidenten nahmen das Urteil unterschiedlich auf. Der Frankfurter Präsident Rudolf Steinberg, lobte die Bedingungen, an die die Entscheidung geknüpft sei. Der Gießener Uni-Präsident, Stefan Hormuth, sagte: "Die Hochschulen können das auch zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihres Profils nutzen. Er warnte jedoch davor, Studiengebühren überhastet einzuführen." Weiterlesen bei der Frankfurter Rundschau.
Weiterhin ist Herr Corts der Ansicht, es ginge den hessischen Hochschulen gut: Hessens Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU), der das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßte, will trotz des Artikels 59 die Einführung von Studiengebühren in Hessen nur für dieses Jahr ausschließen. Er kündigte ein Gutachten zu der Frage an, ob der entsprechende Artikel die Einführung von Gebühren tatsächlich ausschließt. Experten sind sich in dieser Frage uneinig. Corts: "Es besteht kein Grund zur Eile, die hessischen Hochschulen sind solide finanziert." Der Minister will nun die Entwicklung in den anderen Bundesländern verfolgen und mit diesen nach einem gemeinsamen Weg suchen. (Hervorhebung von mir) [via Wiesbadener Kurier]
(Diesen Beitrag gibt es auch im Weblog Gegen Studiengebühren in Hessen)
Tags: Studiengebuehren
Allgemeine Studiengebühren in Hessen auf dem Vormarsch
27. Januar 2005 - 13:01 Uhr - Moe7 Kommentare:
Kommentare werden moderiert und vor der Veröffentlichung manuell geprüft.

Also der Gießener Uni geht es alles andere als gut, zumindest der Fachbereich 03. Was allerdings auch an der seltsamen Politik der Uni liegt, für Lehrämter keine NCs einzuführen, was den Fachwissenschaftlern gründlich die Studienbedingungen versaut.
Dass die Unis nicht genug Mittel bekommen düfte klar sein: gespart wird überall. Sei es das Papier, sei es bei Papierklammern (oder wie diese Teil heissen, um kleine Handouts zusammenzuhalten), sei es am Personal.
Aber die hessischen Staatsamtsgebäude renovieren, dafür ist Cash da?
Ich fordere daher: (Informelle) Bürgerbeteiligung resp. Mitbestimmung zu Staatsausgaben in Hessen und Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes!
Aus dem FR-Artikel: "Während des Studiums werden die Gebühren nach diesem Modell gestundet, bezahlt werden muss erst, wenn der Studierende später einen Job gefunden hat. Bei der Suche nach einem Modell müsse in jedem Fall sichergestellt werden, dass niemand wegen der fälligen Beiträge vom Studium abgehalten werde, sagte Corts."
Und wenn der Absolvent nach dem Examen nach Kuba flüchtet und dort arbeitet? Oder in ein anderes Land ohne konkrete Auslieferungsbestimmungen? Kommen dann bezahlte gobale Studiengebührengeldeintreiber?
"Nur Landeskinder sollen gebührenfrei studieren"
http://www.spiegel.de/unisp...