Archiv: April 2006

Gebührender Respekt?

11. April 2006 - 10:03 Uhr - Moe
Vor Tricks zur Aushöhlung der Verfassung warnt die Humanistische Union Hessen. HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke hat die Landesregierung am Montag (10. April) aufgefordert, die in der hessischen Verfassung festgelegte Gebührenfreiheit für ein Erststudium nicht anzutasten. [...]
Wissenschaftsminister Udo Corts hatte sich in der Vergangenheit bereits für eine Studiengebühr von ungefähr 500 Euro pro Semester ausgesprochen. Um sie durchzusetzen, hatte er das Pestalozza-Gutachten in Auftrag gegeben. Im Gegensatz zu dem Gutachter hält die HU Hessen die nun vorgeschlagene Vorgehensweise aber für verfassungswidrig. Sie sieht darin einen "Taschenspielertrick, mit dem die klare Regelung der Hessischen Verfassung ausgehebelt werden soll". In jedem Fall verstosse eine Studiengebühr vom ersten Semester an gegen den Geist der Verfassungsregelung. Die Verfassung sei aber keine Dispositionsmasse, die "je nach Bedarf und Kassenlage beliebig zurechtgebogen" werden dürfe. Die HU Hessen forderte den Wissenschaftsminister und den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch deswegen auf, die Landesverfassung uneingeschränkt zu respektieren und dem Gutachten nicht zu folgen. "Schliesslich haben Koch und Corts ihren Amtseid ja auf eben diese Verfassung geleistet", bemerkte Hanke. "Wie sollen Bürgerinnen und Bürger Respekt vor Politik und Gesetz haben, wenn die höchsten Repräsentanten des Landes so grosszügig mit deren Grundlage umgehen?"
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Studiengebühren fürs Erststudium in Hessen?

10. April 2006 - 14:18 Uhr - Moe
Nachdem die CDU-Regierung in Hessen Gebühren für LangzeitstudentInnen einführte, dabei zunächst erklärte, man habe nicht vor und könne auch gar nicht Gebühren fürs Erststudium einführen und dies nicht allzulange später wieder relativierte, scheint sich nun das Blatt endgültig zu wenden:

Update: Zitat entfernt, denn der HR ändert anscheinend seine Texte und Titel. So wurde aus "Studiengebühren durch die Hintertür?" plötzlich "Studiengebühren werden wahrscheinlicher", und der von mir zitierte Text steht da auch nicht mehr in dieser Form. Nicht dass mich da noch irgendsoein %$&$% abmahnt.

Anscheinend läuft es nun so, dass man den unheilvollen Zusatz "Es [das Gesetz] kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet" aus Artikel 59 der Landesverfassung nun so interpretiert, dass man einfach Studiendarlehen verteilen könnte, die somit jeden Studierenden in die wirtschaftliche Lage versetzen würden, 'Schulgeld' zu zahlen.


Siehe auch FAZ: Hochschule: „Studiengebühr möglich”.

Manchmal habe ich den Eindruck, Recht und Gesetz sind nur solange was wert, bis jemand daherkommt und (s)einen Profit machen will. In einem anderen Kontext (Abmahnung) habe ich unlängst gelernt, dass man sich Recht eben leisten können muss. Die Studierenden haben ebenso weder Geld noch eine einflussreiche Lobby. Wie wird die Sache wohl ausgehen..?

Ich für meinen Teil bin an den Langzeitstudiengebühren auch nur aufgrund der Übergangsregelung haarscharf vorbeigekommen. Und ansonsten hätte man mich eben rausgeworfen anstatt mich meinen Abschluss mit Auszeichnung machen zu lassen. Dies scheint der Wille der Herren Koch, Corts und der überwältigenden Mehrheit die sie wählen zu sein.
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Sigfried J. Schmidt über die Liebe, Kommunikation und Luhmann

05. April 2006 - 18:48 Uhr - Moe
Quicktime-Video (63,8 MB)

Mehr davon: Videoclips und Zitate aus den Innsbruck Lectures on Constructivism (1999, wenn ich nicht irre).